Priv.-Doz. Dr. Susanne Schaal-Bauer

Ablauf

In den ersten Gesprächen geht es zunächst darum, sich kennenzulernen, Ihr Problem genauer zu erfassen und dabei auch das weitere Vorgehen in der Psychotherapie bzw. der Beratung/dem Coaching zu besprechen. In den darauffolgenden Sitzungen beginnt dann die eigentliche psychotherapeutische Behandlung. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet gewöhnlich einmal wöchentlich statt. Die Behandlungsdauer hängt von der individuellen Problemstellung und dem Krankheitsbild ab. Manchmal sind auch Doppelstunden sinnvoll. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der Schweigepflicht.
Termine sind nur nach Vereinbarung möglich.


Kosten

Da ich eine Privatpraxis führe, richtet sich das psychotherapeutische Angebot vorwiegend an selbstzahlende, privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen.  Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Am Monatsende erhalten Sie eine private Rechnung, die Sie dann gegebenenfalls bei ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.


Privatversicherte und beihilfeberechtigte Personen
Bei Personen, die privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel von der jeweiligen Krankenkasse oder Beihilfe übernommen. Da die individuellen Vertragsbedingungen jedoch je nach Versicherungsanbieter variieren können, empfiehlt es sich, dass Sie vor Beginn einer Therapie mit Ihrer Versicherung abklären, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine Verhaltenstherapie durch eine approbierte Psychotherapeutin übernimmt. Einige private Krankenversicherungen verlangen nach den ersten Sitzungen einen ausführlichen, fachlich begründeten Antrag für die Kostenübernahme weiterer Stunden, den ich gerne für Sie stellen werde. Die ersten Sitzungen werden meist ohne Antrag von den privaten Kassen erstattet.  Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung die Unterlagen schicken, die Sie für die Genehmigung der Kostenübernahme benötigen.  Im Falle einer Nichterstattung oder Teilerstattung seitens Ihrer Versicherung müssten die Kosten von Ihnen selbst übernommen werden.


Selbstzahler
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu über-nehmen. Dazu sind dann keine Formalitäten nötig und es besteht Diskretion z.B. gegenüber Krankenkassen. Gerne informiere ich Sie hinsichtlich der zu erwartenden Kosten. Unter die Selbstzahler Leistungen fallen auch die psychologische Beratung für Krisen und Lebensprobleme und das Coaching.


Gesetzlich Versicherte Personen
Da ich eine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Dennoch ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren die Kosten einer Psychotherapie bei mir durch Ihre Krankenkasse übernommen werden. Wenn Sie nachweislich keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können (bei zumutbarer Entfernung und Wartezeit), besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Informieren Sie sich bitte gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen für ein Kostenerstattungsverfahren.